Facebook und Gewinnspiele… Das ist so ein Thema, das man offensichtlich nicht oft genug wiederholen kann. Gerade heute ist es mir mal wieder aufgefallen – am Beispiel der Rhein-Main-Therme in Hofheim. Ich will hier gar nicht die große Belehrung starten – eher soll das eine Hilfestellung für das Team der Rhein-Main-Therme (und andere interessierte) werden. Schließlich liegt die Rhein-Main-Therme bei mir direkt vor der Haustür und irgendwie liegt mir die Region am Herz.
Die Rhein-Main-Therme ist offensichtlich noch relativ neu auf Facebook vertreten: Den ersten öffentlichen Post gab es am 23.12.2011, also gerade mal vor ein bisschen mehr als einem Monat. Trotzdem hat es die Seite schon auf über 6.000 Fans geschafft. Wie bei vielen Seiten wird das Fanwachstum auch über Gewinnspiele befeuert. So weit so gut.
Schaut man sich aber die Umsetzung der Gewinnspiele an, merkt man wieder einmal, dass die Promotion-Guidelines von Facebook offensichtlich nicht allen bekannt sind. Ich habe letztens versucht jemandem die Guidelines möglichst einfach zu erklären. Dabei habe ich mich auf drei Punkte konzentriert:
- Es dürfen keine Facebook-eigenen Features für das Gewinnspiel genutzt werden (Pinnwand, “gefällt mir”-Button etc.)
- Es muss deutlich gemacht werden, dass Facebook nichts mit dem Gewinnspiel zu tun hat
- Der Gewinner darf nicht über Facebook-eigene Mittel (Nachrichten, Beitrag auf der Pinnwand etc.) über den Gewinn benachrichtigt werden
Natürlich sind die Promotion-Guidelines noch um einiges umfangreicher. Aber schaut man sich nur diese drei Punkte bei den Gewinnspielen der Rhein-Main-Therme an, findet man genug Verstöße.
1. Es dürfen keine Facebook-eigenen Features für das Gewinnspiel genutzt werden (Pinnwand, “gefällt mir”-Button etc.)
Die Rhein-Main-Therme veröffentlicht zum Gewinnspiel ein Foto und fordert die Fans mit folgendem Text auf am Gewinnspiel teilzunehmen:
Juhu! Hier ist unsere wöchentliche Eintrittskarten-Verlosung! Mitmachen lohnt sich: unter allen Fans verlosen wir heute Abend um ca. 19:00 Uhr zwei Tageskarten für die Rhein-Main-Therme.
1. Fan der Rhein-Main-Therme werden (oder bleiben)
2. Diesen Beitrage freiwillig und nach Belieben teilen.
3. Heute Abend um ca. 19 Uhr hier nachschauen, wer gewonnen hat… 
Viel Glück!
Hier formuliert die Rhein-Main-Therme sehr schön und ist so, meiner Meinung nach, vor den Guidelines sicher. Die einzige Bedingung für die Teilnahme am Gewinnspiel ist, Fan der Seite zu werden. Das ist aber gleichzeitig wieder ein Verstoß gegen die Guidelines (siehe weiter unten, Punkt drei). Sinn würde es hier machen, das Gewinnspiel in einer eigenen Applikation durchzuführen (Punkt 1 der Guidelines).
2. Es muss deutlich gemacht werden, dass Facebook nichts mit dem Gewinnspiel zu tun hat
Das wird hier nicht vorgenommen. Laut den Promotion-Guidelines (Punkt 2) muss dies folgendermaßen geschehen:
Promotions auf Facebook müssen folgende Elemente enthalten:
a. Eine vollständige Freistellung von Facebook von jedem Teilnehmer.
b. Anerkennung, dass die Promotion in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird bzw. in keiner Verbindung zu Facebook steht.
c. Offenlegung, dass der Teilnehmer die Informationen [dem/den Empfänger(n) der Informationen] und nicht Facebook bereitstellt.
Das geschieht bei der Rhein-Main-Therme in keinem Fall…
3. Der Gewinner darf nicht über Facebook-eigene Mittel (Nachrichten, Beitrag auf der Pinnwand etc.) über den Gewinn benachrichtigt werden
Punkt sechs der Facebook-Guidelines besagt
Du darfst die Gewinner nicht über Facebook benachrichtigen, wie z. B. über Facebook-Nachrichten, -Chat oder -Beiträge in Profilen bzw. auf Facebook-Seiten.
Die Gewinner werden von der Rhein-Main-Therme über einen Kommentar unter dem Foto bekannt gegeben. Dieser soll sich dann per Mail melden, um den Gutschein zu erhalten. Das ist der nächste Verstoß. Die Benachrichtigung müsste direkt per Mail/Post/Telefon erfolgen. Hierzu müssten diese Daten natürlich beim Gewinnspiel abgefragt werden.
Nach diesen drei Punkten schaue ich mir noch kurz die anderen Punkte aus den Guidelines an…
Punkt drei der Guidelines:
Du darfst keine Facebook-Funktionen als Registrierungs-/Einstiegsmechanismen für die Promotion verwenden. Beispielsweise darf das Anklicken von „Gefällt mir“ auf einer Seite bzw. der Besuch eines Ortes nicht zur automatischen Registrierung bzw. Teilnahme eines Teilnehmers an einer Promotion führen.
Das habe ich oben schon kurz angekündigt. Laut dem Text zum Gewinnspiel nehmen alle Fans der Seite an dem Gewinnspiel teil. Das ist ein Verstoß gegen diesen Punkt der Guidelines.
Interessant wäre noch zu wissen, wie überhaupt die Gewinner gezogen werden. Werden alle Fans ausgewertet, oder doch nur die Fans, die das Bild geteilt haben?! Soweit ich weiß ist es aktuell so, dass jeder Administrator nur die letzten 500 Fans sehen kann (siehe Bericht bei allfacebook dazu). Wie soll der Gutschein also unter allen Fans ausgelost werden?
Punkt vier:
Du darfst die Registrierung für bzw. die Teilnahme an eine/r Promotion nicht für Nutzer bedingen, die durch die Nutzung von Facebook-Funktionen eine Handlung durchführen – außer durch die „Gefällt mir“-Angabe auf einer Seite, das Besuchen eines Ortes auf Facebook oder das Verbinden mit deiner Anwendung. Beispielsweise darfst du für die Registrierung bzw. Teilnahme nicht zur Bedingung machen, dass dem Nutzer ein Pinnwandeintrag gefällt bzw. der Nutzer ein Foto kommentiert oder ein Foto an einer Pinnwand postet.
Das sollte hier in Ordnung gehen. Schließlich wird das Teilen des Fotos nicht als Teilnahmebedingung vorausgesetzt.
Punkt fünf:
Du darfst keine Facebook-Funktionen – wie z. B. die „Gefällt mir“-Schaltfläche – zur Abstimmung über eine Promotion verwenden.
Auch der Punkt dürfte in Ordnung gehen.
Punkt sieben (Punkt sechs hatten wir ja oben schon):
Werbeanzeigen dürfen eine Befürwortung durch Facebook bzw. irgendeine Form der Partnerschaft zu Facebook nicht implizieren. Werbeanzeigen, die mit Facebook-Markeninhalten verknüpft sind (einschließlich Facebook-Seiten, -Gruppen, -Veranstaltungen oder Connect-Seiten) dürfen im Werbetext bedingt auf „Facebook“ verweisen, um (1) die Pflichten aus Abschnitt 2 zu erfüllen und (2) die Zielseite der Werbeanzeige zu verdeutlichen. Sämtliche sonstige Werbeanzeigen und Zielseiten dürfen unsere Urheberrechte bzw. Markenzeichen (einschließlich Facebook, die Facebook- und F-Logos, FB, Face, Poke, Book und Wall) oder irgendwelche anderen ähnlichen, leicht zu verwechselnden Zeichen ohne ausdrückliche Genehmigung in unseren Richtlinien für die Verwendung von Marken bzw. ohne unsere vorherige schriftliche Erlaubnis nicht verwenden.
Der Punkt sollte nach dem, was ich kenne, auch OK sein.
Punkt acht können wir uns hier schenken. In diesem Punkt werden nur die einzelnen Begriffe definiert.
Liebes Team der Rhein-Main-Therme… Ich möchte Euch wirklich nichts böses – ganz im Gegenteil, ich möchte Euch nur ein paar Tipps mit auf den Weg geben. Als Dank nehm’ ich dann auch gerne zwei Tickets für Eure Therme.
Und hier noch ein paar Lese-Tipps für alle, die Gewinnspiele auf Facebook starten möchten:
Thomas Hutter: “Facebook: Gewinnspiele unter der Lupe – was ist (nicht) erlaubt?”
allfacebook.de: “Die 10 Geheimnisse erfolgreicher Facebook Gewinnspiele”
Die Facebook-Promotion-Guidelines (deutsch)
Wenn noch jemand Ergänzungen zu FB-Gewinnspielen hat, nur her damit. Ich bin da sicher kein Profi und freue mich, wenn ich dazu lernen kann.
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